Privatvertrag

Im Privatvertrag können Reibungspunkte geklärt werden, die das Betreuungsverhältnis später unnötig belasten könnten. Es gilt: je mehr Klarheit beide Parteien im Vorfeld über ihre individuellen Vorstellungen und Erwartungen an die Betreuung gewinnen, desto besser kann möglichen Konfliktsituationen vorgebeugt, bzw. konstruktiv mit ihnen umgegangen werden.

Knackpunkte im Betreuungsverhältnis sind z.B.:

  • Was tun bei Krankheit
  • Wie Urlaubszeiten abstimmen
  • Was tun, wenn das Kind zu spät abgeholt wird
  • Wird eine Zuzahlung gezahlt (wie hoch und zu welchem Zeitpunkt)

Neben diesen harten Fakten im Vertragsgespräch ist auch der Austausch über die Gewohnheiten und den Entwicklungsstand des Kindes, über Erziehungsmethoden, Regelungen und gemeinsame Werte - aber auch über praktische Fragen (wer darf das Kind abholen, zu welchem Kinderarzt geht die Familie, wer soll im Notfall informiert werden) wichtig. Es sollte unbedingt eine Vollmacht für einen Arztbesuch und eine Kopie der Krankenversicherungskarte bei der Tagespflegeperson hinterlegt werden.

Vorlagen für Betreuungsverträge kann man bei den Verbänden für Kinderbetreuung in Tagespflege oder beim Laufstall erhalten. Das FamS empfiehlt den Mustervertrag des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Dieser kann von Braunschweiger Tagespflegpersonen für 8€ im Das FamS erworben werden. 

Bitte beachten Sie, dass Das FamS keine Rechtsberatung anbietet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Rechtsanwalt.

 

Letzte Änderung am Dienstag, 26 Januar 2021 08:49

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