Meine Verträge
Als Tagespflegeperson oder Kinderbetreuer/in gehen Sie mit Abgabe der Betreuungsvereinbarung einen Vertrag mit der Stadt Braunschweig und den Eltern ein.
Parallel dazu schließen die meisten Tagespflegepersonen und Kinderbetreuer/innen einen privatrechtlichen Vertrag mit den Eltern, um weitergehende, individuelle Absprachen festzuhalten.
Wie sich Ihre Verträge und Abrechnungen gestalten hängt in erster Linie jedoch davon ab, welchen Status Sie als Tagespflegeperson haben.
Ihr Status als Tagespflegeperson
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen selbstständiger Tätigkeit und einer Beschäftigungspflicht durch die Eltern, bzw. einer Tagespflegeperson (Kinderbetreuer/innen und Springer). Tagesmütter/-väter, die nur ein Kind oder mehrere Kinder aus einer Familie bei sich betreuen, sollten ihren Status beim zuständigen Finanzamt und beim Rentenversicherungsträger überprüfen lassen, da es hier beide Möglichkeiten gibt.
Einen Sonderfall bilden „Dazu-Verdiener/innen”, also Tagespflegepersonen, die bereits über eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung (z.B. Halbtagsjob) oder durch den Bezug von Leistungen abgesichert sind (z. B. Renten, Eltern- oder Arbeitslosengeld). Auch sie sollten klären, welchen Status ihre Tätigkeit hat.
Weitere Informationen zu Status, Steuern, Renten- und Krankenversicherung sowie Gewinnberechnung finden Sie im Rechts-Newsletter.
- Rechtsnewsletter 2021
- Werte der Vorjahre siehe Downloads
- Pauschalenrechner
- Antrag auf einkommensgerechte Beitragszahlung: www.deutsche-rentenversicherung.de
- Schätzung der Steuerlast: https://www.bmf-steuerrechner.de/
- Anmeldung Kindertagespflege im Haushalt der Eltern (unter 450,- € monatl. Einkünfte aus Kindertagespflege): www.minijob-zentrale.de
- Informationen der Minijobzentrale zu Kinderbetreuern und Tagesmüttern