Tagespflegepersonen, die in ihrer eigenen Wohnung betreuen, können ihre private Haftpflichtversicherung auch im Rahmen ihrer Tätigkeit nutzen. Sie müssen allerdings die übernommene Aufsichtspflicht dort mitversichern lassen und nachfragen, ob ihr Vertrag entsprechend erweitert werden kann bzw. ihre Haftpflichtversicherung dies bereits beinhaltet.
Tagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern, in angemieteten Räumen oder in Zusammenschlüssen betreuen, können über Das FamS eine Sammelhaftpflichtversicherung abschließen, die die gesetzliche Haftpflicht während der Betreuung versichert und auch eintritt, wenn das Kind durch das Verschulden der Tagespflegeperson zu Schaden kommt. Die Versicherung gewährt Schadensersatz für den Fall, dass ein geschädigter Dritter Schadensersatz in Anspruch nimmt, und zwar für leicht oder grob fahrlässig verursachte Schäden, auch aufgrund einer vorliegenden Aufsichtspflichtverletzung.
Jahresbeitrag
- für Tagespflegepersonen, die im elterlichen Haushalt betreuen: 12,50 €.
- für Tagespflegepersonen, die in angemieteten Räumen oder in Zusammenschlüssen betreuen: 18,00 € (pro Tagespflegestelle),
- für die Springerkraft: 12,50 €.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Kirsten Brehm (Tel.: 120 55 44 2, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).