Unfallversicherung

Unfall der Betreuungsperson (Tagespflegeperson, Kinderbetreuer/in)

Tagespflegepersonen, die regelmäßig Kinder aus verschiedenen Familien betreuen, sind meist selbständig in der Wohlfahrtspflege tätig und damit bei der BGW Hamburg (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) gesetzlich unfallversichert. Sie müssen sich selbst anmelden, die Frist beträgt eine Woche nach Aufnahme der Tätigkeit. Die Kosten für die Unfallversicherung der Tagespflegeperson liegen derzeit bei ca. € 100,-/Jahr und werden vom städtischen Fachbereich erstattet. Auf Antrag können Sie sich freiwillig höher versichern.

Tagespflegepersonen, die auf Dauer nur ein Kind bzw. nur Kinder aus einer Familie betreuen, und Kinderbetreuer/innen sind i.d.R. Beschäftigte des elterlichen Haushalts. Bei einem Verdienst bis 450,- € reicht die Anmeldung bei der Minijobzentrale für den Unfallversicherungsschutz, bei einem darüber hinausgehenden Verdienst müssen die Eltern die Tagespflegeperson bei der GUV-Braunschweig anmelden (ca. € 25,- im Jahr).

 

Unfall des Tageskindes

Wenn ein Unfall geschieht, bei dem Ihr Tagespflegekind zu Schaden kommt, sollten Sie einen Plan zum Vorgehen haben:

  • Die Telefonnummer eines Elternteils liegt für eine sofortige Benachrichtigung bereit
  • Es gibt eine Notfall-Beaufsichtigung für die anderen Tagespflegekinder
  • Sie erreichen Ihre Erste-Hilfe-Ausstattung leicht
  • Sie haben eine Vollmacht für notfallmäßige Arztbesuche mit dem Tagespflegekind und kennen die Krankenkassen-Nummer
  • Später informieren Sie die LUKN – auch für den Fall, dass keine gravierenden Schäden bestehen, weil es möglicherweise zu Langzeitfolgen kommen kann

Für Kinder besteht ein Unfallversicherungsschutz der Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN). Dieser bezieht sich auf den Hin- und Rückweg zur Tagespflegestelle sowie auf die Zeit der Betreuung bei der Tagespflegeperson. Grundlage für das Bestehen des Versicherungsschutzes ist die Geeignetheitsüberprüfung der Tagespflegeperson, sowie eine bestehende, städtische Vereinbarung.

Voraussetzung für Leistungen aus der Unfallversicherung ist, dass ein Tageskind durch einen Unfall einen Körperschaden erlitten hat. Als Körperschaden gilt auch die Beschädigung eines Heil- oder Hilfsmittels, dass das Kind am Körper getragen hat (z.B. Brille, Hörgerät). Unfälle sind immer durch ein von außen einwirkendes Ereignis verursacht, Unfälle durch körpereigene Ursachen und Erkrankungen sind nicht versichert, z.B. ein Unfall, der durch einen epileptischen Anfall verursacht wurde. Dagegen sind Körperschäden durch Verschlucken bei Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit in der Versicherung enthalten.

Die Tagespflegeperson sollte jeden Unfall anzeigen, der eine ärztliche Behandlung nach sich zieht. Dazu füllt Sie den Unfallfragebogen auf der Homepage der LUKN Hannover aus und senden ihn gemeinsam mit einer Kopie Ihrer aktuellen Erlaubnis zur Kindertagespflege aus Datenschutzgründen per Post an die LUKN.

Sie müssen umgehend jeden Unfall melden der tödlich endet oder eine stationäre Krankenhausbehandlung von mehr als 7 Tagen erforderlich macht. Alle anderen Unfälle können Sie melden, tun Sie das nicht, sollten Sie sich detaillierte Notizen zum Unfallhergang machen, damit Sie bei späteren Rückfragen der LUKN Auskunft erteilen können. Eine Checkliste zum Thema Unfallmeldung finden sie hier.

Sie können und sollten sich bereits vor einem Unfall bei der LUKN registrieren. Dazu rufen Sie bitte Frau Förster an (Tel: 0511 - 8707 278) und senden ihr eine Kopie Ihrer aktuellen Pflegeerlaubnis (bei Neuerteilung der Pflegeerlaubnis bitte aktualisieren) an folgende Adresse:

LUKN
z. Hd. Frau Förster
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover

Ansprechpartnerin für Ihre Fragen zum Unfallversicherungsschutz ist Frau Gloger, Tel.: 0511 - 8707 809 

 

Letzte Änderung am Freitag, 22 Januar 2021 06:54

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