Vertretungsmodelle

Unsere aktuellen Vertretungsmodelle in Braunschweig

Stadtteilvertretung
Mehrere Tagespflegepersonen aus einem Stadtteil vertreten sich gegenseitig. Durch gemeinsame Unternehmungen und Treffen im Stadtteil lernen die Tageskinder die anderen Tagespflegepersonen kennen. Im Vertretungsfall werden die Kinder - je nach Bedarf und Passung - auf die verschiedenen Tagespflegepersonen aufgeteilt.
Die Abrechnung erfolgt direkt untereinander oder über Vertretungsnachweis mit der Stadt Braunschweig.

4+1 Modell
Fünf Tagespflegepersonen in räumlicher Nähe bilden ein „4+1“ Vertretungsteam. Jede Tagespflegeperson belegt einen Betreuungsplatz nicht regulär, sondern hält ihn für Vertretungsfälle frei. Dafür erhält sie seitens der Stadt Braunschweig ein Bereitschaftsentgelt in Höhe von 514,50 € pro Monat (entspricht 5 Stunden pro Tag). Die Tagespflegepersonen halten engen Kontakt untereinander, so dass die Tageskinder miteinander und mit der vertretenden Tagespflegeperson vertraut werden.
Die Kosten für die Vertretung sind vonseiten der Stadt Braunschweig mit der Platzpauschale abgegolten. Es wird kein Vertretungsnachweis eingereicht.
Im Haushalt der Stadt ist nur ein begrenztes Budget für diese Modelle vorgehalten.

Vertretung durch eine überprüfte Vertretungskraft (Springer)
Eine Tagespflegeperson arbeitet mit einer Vertretungskraft zusammen, die sie meist eingestellt hat, um den Tageskindern und ihren Eltern im Vertretungsfall den Ortswechsel zu ersparen. Diese Springerkraft ist, wie jede andere Tagespflegeperson auch, zuvor vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie auf ihre Geeignetheit überprüft und qualifiziert worden. Durch regelmäßige Einsätze in der Tagespflegestelle ist sie mit den Abläufen und Gewohnheiten vertraut und hat zu den Tageskindern eine Beziehung aufgebaut.

Es gibt 2 Modelle von Springerkräften:

  • Die Springerkraft ist bei einer Tagespflegeperson angestellt (Minijob oder Festanstellung). Die Stadt Braunschweig erstattet der Tagespflegeperson einen monatlichen Beitrag von 606,60 € (entspricht den Kosten eines Minijobs). Für dieses Modell gibt es ebenfalls nur ein begrenztes Kontingent im städtischen Haushalt.
  • Die Springerkraft ist bei einer Tagespflegeperson angestellt (Minijob oder Festanstellung) – ohne, dass die Tagespflegeperson einen städtischen Zuschuss erhält. Für diese beiden Varianten wird kein Vertretungsnachweis eingereicht.

Neben diesen beiden Modellen gibt es noch eine dritte Einsatzmöglichkeit von Springerkräften, die allerdings kein Modell darstellt.

Die Springerkraft ist nicht bei der Tagespflegeperson angestellt und erhält nur im Vertretungsfall – über den Vertretungsnachweis – ein Entgelt. Diese Variante ist eher selten und betrifft bislang nur überprüfte, qualifizierte Ehepartner der ausfallenden Betreuungsperson.

Tandemmodell
Zwei Tagespflegepersonen, die in räumlicher Nähe zueinander wohnen, bilden ein Tandem. Sie treffen sich regelmäßig zu gemeinsamen Aktionen mit ihren Tageskindern und stellen so sicher, dass die Kinder zu beiden Betreuungspersonen eine Bindung aufbauen können. Fällt eine der beiden aus, können einzelne Tageskinder durch die Tandem-Partnerin betreut werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass auch im Vertretungsfall, nie mehr als 5 Tageskinder gleichzeitig durch eine Tagespflegeperson betreut werden dürfen.
Die Abrechnung erfolgt direkt untereinander oder über Vertretungsnachweis mit der Stadt Braunschweig.

Vertretung durch Bereitschaftskräfte (Pool)
Braunschweiger Tagespflegepersonen aus verschiedenen Stadtteilen halten jeweils einen Betreuungsplatz für kurzfristig auftretende Vertretungsfälle frei. Wer einen Platz für den Vertretungspool zur Verfügung stellt, hat sich für einen längeren Zeitraum verpflichtet und bietet eine Kernbetreuungszeit von 7:00 bis 17:00 Uhr an. Dafür erhält die Tagespflegeperson von der Stadt 3,20 € pro Stunde als Bereitschaftsgeld ausgezahlt (d.h. 30,20 € täglich für 10 Stunden Bereitschaft). Fällt eine Tagespflegeperson aus und die Vertretung kann nicht durch eines der oben genannten Modelle aufgefangen werden, steht den Eltern ein Betreuungsplatz aus diesem Pool zur Verfügung. Eltern und Kind haben die Möglichkeit, die Bereitschaftskraft im Vorfeld kennen zu lernen, regelmäßige Treffen in der Betreuungszeit können jedoch nicht angeboten werden.
Abrechnung erfolgt über einen Vertretungsnachweis mit der Stadt Braunschweig.

Notfallvertretung
Wenn eine Tagespflegeperson ausfällt, die in keinem Modell organisiert ist und auch die Poolkraftvertretung keine Lösung bietet, sucht Das FamS gerne nach einer Alternative. In diesem Fall wird nach einer Tagespflegeperson in der Nähe gesucht, die aktuell einen freien Platz hat und passende Betreuungszeiten anbietet, und bei ihr nachgefragt, ob sie die Vertretung übernehmen könnte.
Die Abrechnung erfolgt über einen Vertretungsnachweis mit der Stadt Braunschweig.

Wichtig: Bei allen Vertretungen ist zu beachten, dass eine einzelne Tagespflegeperson nie mehr als 5 Tageskinder gleichzeitig betreuen darf. Von dieser Grundregel darf auch im Vertretungsfall nicht abgewichen werden.

 

Letzte Änderung am Mittwoch, 20 Januar 2021 05:54

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