Egal ob Urlaub oder Krankheit, Ausfallzeiten hat jeder und da Sie als Tagespflegeperson meist alleine arbeiten, betrifft Ihr Ausfall unmittelbar Ihre Tageskinder und -eltern.
Die Kindertagespflege soll Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren und deshalb besteht für die Eltern ein gesetzlicher Anspruch auf Vertretung beim Ausfall der Tagespflegeperson (§ 22 Abs. 2 Pkt. 3 und § 23 Abs. 4 SGB VIII).
Sie als Tagespflegeperson sollten sich darüber Gedanken machen, wie Sie am besten für Vertretung im Krankheitsfall sorgen können und welche Kosten dadurch entstehen.
In Braunschweig ist Das FamS damit beauftragt, die Umsetzung praktikabler Vertretungsmodelle zu unterstützen und bei der Vermittlung von Vertretungsmöglichkeiten mitzuwirken.
Wenn Sie Fragen zu Vertretungsregelungen haben oder Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Vertretungsmodell brauchen, dann wenden Sie sich bitte an das Vernetzungsteam des Das FamS.
Birgit Wöllnitz | Tel: 0531-120 55 44-2 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Kirsten Brehm | Tel: 0531-120 55 44-2 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |