Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
Gemäß des Masernschutzgesetzes sollte die Nachweispflicht bis zum 31.07.2021 erfolgen. Diese Frist wurde nun verlängert auf den 31.12.21
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz erhalten Sie unter dem folgenden Link:
Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen
Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Gemeinschaftseinrichtungen Merkblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts
Dokumentationshilfe für Einrichtungen, die Kinder unter 2 Jahren betreuen
Dokumentationshilfe für Einrichtungen die Kinder ab 2 Jahren aufnehmen
Förderung von Lastenrädern
unter diesem Link finden Sie alle Informationen zur Förderung.
Förderprogramm für Lastenräder