Häufig gestellte Fragen zur Kinderbetreuung im Elternhaushalt

Was passiert, wenn eine TPP im Elternhaushalt auf Minijobbasis noch andere Tätigkeiten ausübt?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Eine TPP im Elternhaushalt übt mehrere Minijobs nebeneinander aus und bleibt dabei insgesamt unter 450 € monatlich. Zu beachten ist, dass es sich um verschiedene Arbeitgeber handeln muss, jeder Arbeitgeber füllt einen Haushaltsscheck für die Minijobzentrale aus.
  • Eine TPP im Elternhaushalt übt mehrere Minijobs nebeneinander aus und übersteigt dabei 450 € monatlich. Zu beachten ist, dass nun das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren keine Anwendung mehr findet, sondern jeder Arbeitgeber die TPP über das normale Beitrags-und Meldeverfahren bei der für die TPP zuständigen Krankenkasse anmelden muss.
  • Eine TPP im Elternhaushalt hat eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und kann daneben noch einen Minijob bis 450 € ausüben. Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung über die Nebentätigkeit informiert werden muss (Anzeigepflicht bzw. Genehmigungspflicht).
  • Eine TPP im Elternhaushalt hat eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und übt daneben mehrere Minijobs aus. Hier kann nur der zuerst aufgenommene Minijob sozialversicherungsfrei bleiben, also über die Minijobzentrale laufen. Alle weiteren Minijobs werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind der zuständigen Krankenkasse zu melden.

Wichtig für die Eltern als Arbeitgeber: Lassen Sie sich von Ihrer TPP bestätigen, dass keine weitere Beschäftigung ausgeübt wird bzw. jede Arbeitsaufnahme gemeldet wird!

 

Was zählt zu der Verdienstgrenze in Höhe von 450,-€?
Das Arbeitsentgelt der TPP im Elternhaushalt darf regelmäßig im Monat 450,- Euro nicht überschreiten, damit es sich um einen Minijob handelt. Die laufenden und einmaligen Leistungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) der Eltern zählen zum Arbeitsentgelt. Die Geldleistungen der Stadt (abhängig von Erfahrungsstufe der TPP) in Höhe von 5,30€, 5,80€ oder 6,30€ pro Stunde zählen ebenfalls zum Arbeitsentgelt, die Erstattungsbeträge zur Sozialversicherung nicht.
Rechnung: Arbeitsentgelt: Beschäftigungsmonate ≤ 450,-€

 

Was passiert, wenn die TPP im Haushalt der Eltern krank ist oder Urlaub hat?
Minijobber haben Arbeitnehmerrechte, die Familie als Arbeitgeber muss daher auf die folgenden arbeitsrechtlichen Grundsätze achten:

  • Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen
  • Anspruch auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft (bei der Betreuung unter 3-jähriger wird meistens ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz ärztlich angeordnet)

Die Kosten für die Entgeltzahlung im Krankheitsfall werden von der Minijobzentrale zu 80%, für Mutterschaft in Höhe von 100 % im Rahmen des Ausgleichsverfahrens erstattet. Nimmt die Familie eine Vertretung im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagespflege in Anspruch, so erhält die Vertretungskraft das städtische Entgelt für den Vertretungszeitraum.

 

Welche Rechte in Bezug auf die Kündigungsfrist hat die angestellte TPP im Elternhaushalt?
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhalten haben, beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum letzten Tag eines Kalendermonats, sie verlängert sich mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Braunschweig sehen vor, dass das Kind jederzeit bis zum 15. des Monats zum Monatsende abgemeldet werden kann, somit entfällt ab dem Zeitpunkt die Geldleistung der Stadt.

 

Wer erhält das städtische Entgelt?
Die Geldleistungen der Stadt erhält die Tagespflegeperson, eine Abtretung an den Arbeitgeber ist nicht möglich.

 

Was muss die Familie tun, um eine Tagespflegeperson sozialversicherungspflichtig einzustellen?
Zunächst muss sie eine Betriebsnummer beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur beantragen, sofern sie noch keine hat. Dann sind diverse Anmeldungen erforderlich:

  • Anmeldung zur Unfallversicherung für Arbeiten im Privathaushalt bei der GUV Braunschweig (Kosten: 25,-€/Jahr)
  • Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse der Tagespflegeperson über sv.net
  • Anmeldung zur Lohnsteuer beim Finanzamt

Unterstützung kann die Familie durch einen Steuerberater erhalten. Außerdem kann es ratsam sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da es im Rahmen von Arbeitsverhältnissen leicht zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann.

 

Welche Aufgaben hat eine Tagespflegeperson, die im Haushalt der Eltern beschäftigt ist?
Gemäß § 1 der Kindertagespflege-AVB hat „die Kindertagespflege den Auftrag die Familienerziehung zu ergänzen und zu unterstützen und Voraussetzungen für eine harmonische Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu bieten.“ Die Tagespflegeperson arbeitet also mit dem und für das Kind, sie übernimmt keine anderen Aufgaben.

 

Kann eine Familie auch mehrere Tagespflegepersonen auf 450,-€ Basis für die Betreuung ihrer Kinder beschäftigen?
Rein rechtlich ist das möglich, es muss aber immer auf das Wohl der Kinder geachtet werden. Aus pädagogischer Sicht empfehlen wir, den Umfang der Fremdbetreuung hinsichtlich des Stundenumfangs und der Anzahl der Betreuungspersonen genau zu prüfen.

Letzte Änderung am Donnerstag, 19 Januar 2023 10:46

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