Urlaub

die schönste Zeit des Jahres

So wie jede/r Arbeitnehmer/in in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub hat, haben auch Kinder das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße, aktive Erholung (Artikel 31 UN-Kinderrechtskonvention).

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrer Tagespflegeperson über die Urlaubsplanung auszutauschen und Ihren Urlaub als Familie möglichst gleichzuschalten. Ist dies mal nicht möglich, wenden Sie sich bitte rechzeitig an Ihre Tagespflegeperson um gemeinsam nach einer passenden Lösung zu suchen. Gerne unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen des Das FamS dabei.

Durch die überwiegende Selbstständigkeit der Tagespflegepersonen, gibt es keine Vorgaben zu Urlaubszeiten. Da die monatlichen Kosten für Sozialversicherungsbeiträge und ggf. für angemietete Räume weiterlaufen, liegt es im Interesse der Tagespflegeperson, dass während ihrer Urlaubszeit keine Vertretung der Stadt Braunschweig (Poolkräfte) in Anspruch genommen wird. Dies würde zum Wegfall der gesamten Geldleistung der Stadt führen.

Natürlich können Sie mit Ihrem Kind jederzeit und so lange sie wollen (oder können) in den wohlverdienten Urlaub fahren. Das Entgelt der Stadt Braunschweig wird weiterhin von Ihrem Konto eingezogen. Ob und wie viel Sie privat an Ihre Tagespflegeperson zu zahlen haben, entnehmen Sie bitte Ihrem Privatvertrag oder besprechen es direkt mit Ihrer Tagespflegeperson.

An den gesetzlichen Feiertagen findet für gewöhnlich keine Betreuung statt.

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Letzte Änderung am Donnerstag, 03 Dezember 2020 11:55

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Das Familien-Service-Büro

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