Mein Kind bleibt zu Hause

Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten

Die Gründe warum ein Kind nicht zur Tagespflegeperson geht sind vielfältig. Der häufigste Grund ist wahrscheinlich Krankheit, aber auch familiäre Feste oder ein Besuch von Freunden oder Verwandten sind nicht unüblich. Auch der Zeitraum ist variabel und kann von einem Tag bis zu einem mehrwöchigen Urlaub reichen. Es empfiehlt sich planbaren Ausfall möglichst frühzeitig mit Ihrer Tagespflegeperson zu besprechen. Die monatliche Gebühr an die Stadt Braunschweig wird in jedem Fall weiterhin eingezogen. Ob und in welcher Höhe Sie die private Zuzahlung an Ihre Tagespflegeperson leisten müssen, entnehmen Sie bitte Ihrem Privatvertrag oder klären Sie direkt mit Ihrer Tagespflegeperson. 

Mein Kind ist krank
Generell ist zu sagen, dass ein erkranktes Kind nicht in eine Tagespflegestelle gehört, sondern – wie jeder Arbeitnehmer auch – einen Anspruch darauf hat, zuhause bzw. in vertrauter Umgebung seine Krankheit auszukurieren und sich zu erholen. Auch wenn es für Sie mit erheblichem organisatorischen Aufwand verbunden ist, bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind in Ruhe gesund werden kann.
Dies gilt umso mehr für Infektionskrankheiten. Sie sind dazu verpflichtet die Wiederzulassungsfristen einzuhalten und Ihre Tagespflegeperson unverzüglich über die Infektionskrankheit (wie z.B. Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Diphterie, Keuchhusten, Windpocken, infektiöse Darmerkrankungen) ihres Kindes zu unterrichten. Nur so können schnell geeignete Maßnahmen zum Schutz der anderen Tageskinder getroffen werden (s. AVB § 10).

Mehr zum Thema Infektionsschutz:
Elternbelehrung zum Infektionsschutz
Wiederzulassungstabelle Infektionsschutz

Dabei ist nicht nur der Schutz der anderen Tageskinder und ihrer Eltern zu bedenken, sondern auch der der Tagespflegeperson. Diese könnte durch Arbeitsausfall geschädigt werden oder bei Schwangerschaft Schädigungen am ungeborenen Kind erleiden. Deshalb muss eine Tagespflegeperson – analog zur Kita – die Betreuung eines infektiös erkrankten Kindes verwehren. Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und bringen Ihr Kind erst nach 24h fieberfrei wieder in die Tagespflege.

Ein Lausbefall ist ebenfalls unverzüglich bei Ihrer Tagespflegeperson zu melden. Auch hier gilt, dass eine Betreuung des befallenen Tageskindes abgewiesen werden kann – bis eine Behandlung erfolgt ist. Bedenken Sie, dass die Betreuung eines Tageskindes mit Läusen einerseits für die anderen Tageskinder ansteckend sein kann und andererseits für die Tagespflegeperson einen enorm hohen Arbeitsaufwand mit sich bringt, da die komplette Tagespflegestelle inkl. der Einrichtungsgegenstände und vieler Spielzeuge mit entsprechenden Mitteln behandelt und gereinigt werden muss. Mehr zum Thema Kopfläuse und ein Merkblatt zum Umgang damit finden Sie hier.

Sollten Sie einmal nicht Ihr krankes Kind selbst zuhause versorgen können (z.B. wegen wichtiger Termine), kann die Notfallbetreuung K.N.U.T. des Braunschweiger Bündnis‘ für Familie kostenpflichtig eine Betreuungsperson zur Verfügung stellen. Tel: 0178 195 629-1.

Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld

 

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Letzte Änderung am Montag, 14 Februar 2022 12:20

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