Vertretungsmodelle

Alle Informationen zu den unterschiedlichen Vertretungsmodellen der Stadt Braunschweig

Gute Vertretungsmodelle verhelfen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie decken aber nicht immer alle Bedarfe ab bzw. passen auch nicht immer zu jedem Kind.
Diese Modelle haben für Eltern, Kinder und Tagespflegepersonen den Vorteil, dass bereits vor dem Eintritt des Vertretungsfalles ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und Vieles geklärt werden kann. Wir bitten Sie deshalb im Interesse aller Beteiligten, Ihre Tagesmutter zu unterstützen, falls Sie in einem solchen Modell mitarbeitet. Durch eine Modellvertretung entstehen keine Kosten von Seiten der Stadt für Sie.

Stadtteilvertretung: Mehrere Tagespflegepersonen aus einem Stadtteil vertreten sich gegenseitig. Durch gemeinsame Unternehmungen und Treffen im Stadtteil lernen die Tageskinder die anderen Tagespflegepersonen kennen. Im Vertretungsfall werden die Kinder - je nach Bedarf und Passung - auf die verschiedenen Tagespflegepersonen aufgeteilt.

4+1 Modell: Fünf Tagespflegepersonen in räumlicher Nähe bilden ein „4+1“ Vertretungsteam. Jede Tagespflegeperson hält einen Betreuungsplatz für Vertretungsfälle frei. Die Tagespflegepersonen halten engen Kontakt untereinander, so dass die Tageskinder miteinander und mit der vertretenden Tagespflegeperson vertraut werden.

Vertretung durch eine überprüfte Vertretungskraft (Springer): Eine Tagespflegeperson arbeitet mit einer Vertretungskraft zusammen, um den Tageskindern und ihren Eltern im Vertretungsfall den Ortswechsel zu ersparen. Diese Springerkraft ist, wie jede andere Tagespflegeperson auch, zuvor vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie auf ihre Geeignetheit überprüft und qualifiziert worden. Durch regelmäßige Einsätze in der Tagespflegestelle ist sie mit den Abläufen und Gewohnheiten vertraut und hat zu den Tageskindern eine Beziehung aufgebaut.

Tandemmodell: Zwei Tagespflegepersonen, die in räumlicher Nähe zueinander wohnen, bilden ein Tandem. Sie treffen sich regelmäßig zu gemeinsamen Aktionen mit ihren Tageskindern und stellen so sicher, dass die Kinder zu beiden Betreuungspersonen eine Bindung aufbauen können. Fällt eine der beiden aus, können einzelne Tageskinder durch die Tandem-Partnerin betreut werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass auch im Vertretungsfall, nie mehr als 5 Tageskinder gleichzeitig durch eine Tagespflegeperson betreut werden dürfen.

Vertretung durch Bereitschaftskräfte (Pool): Braunschweiger Tagespflegepersonen aus verschiedenen Stadtteilen halten jeweils einen Betreuungsplatz für kurzfristig auftretende Vertretungsfälle frei. Wer einen Platz für den Vertretungspool zur Verfügung stellt, hat sich für einen längeren Zeitraum verpflichtet und bietet eine Kernbetreuungszeit von 7:00 bis 17:00 Uhr an. Fällt Ihre Tagespflegeperson aus und die Vertretung kann nicht durch eines der oben genannten Modelle aufgefangen werden, steht Ihnen ein Betreuungsplatz aus diesem Pool zur Verfügung. Wenn Sie zu den Eltern gehören, die bei Ausfall ihrer Tagespflegeperson auf die Inanspruchnahme eines Poolplatzes angewiesen sind, sollten Sie rechtzeitig Kontakt zu einer gut erreichbaren Poolkraft aufnehmen, um im Vertretungsfall mit ihr vertraut zu sein. Sie finden die Kontaktdaten zu den Poolkräften hier. Regelmäßige Treffen in der Betreuungszeit können nicht angeboten werden.

Wichtig: Bei allen Vertretungen ist zu beachten, dass eine Tagespflegeperson nie mehr als 5 Tageskinder gleichzeitig betreuen darf. Von dieser Grundregel darf auch im Vertretungsfall nicht abgewichen werden.

 

Letzte Änderung am Freitag, 22 Januar 2021 07:01

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