Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Vertretung bei Ausfall ihrer Tagespflegeperson (§ 22 Abs. 2 Pkt. 3 und § 23 Abs. 4 SGB VIII).
In Braunschweig gibt es mehrere Vertretungsmodelle. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits im Vorfeld Gedanken zum Vertretungsfall zu machen und immer darauf zu achten, dass es Ihrem Kind in der Vertretung gut geht. Nutzen Sie das Vertretungsmodell Ihrer Tagespflegeperson, halten Sie nach Möglichkeit jedoch zusätzliche private Lösungen vor oder fragen Sie bei uns nach weiteren Optionen.
Gedanken zum Vertretungsfall
Kleinkinder benötigen die Betreuung durch eine vertraute Bezugsperson, um sich wohl zu fühlen. Werden Kleinkinder im Vertretungsfall bei völlig fremden Betreuungspersonen untergebracht, bedeutete dies eine erhebliche Belastung. Es ist wichtig, dass den Kindern:
- die Vertretungskraft möglichst vertraut ist,
- die Räumlichkeiten bekannt sind
- und/oder ihnen vertraute Kinder in der Gruppe betreut werden.
Auch Sie als Eltern haben Bedürfnisse und Interessen. Die Vertretung sollte zügig organisiert werden können, der Betreuungsort für Sie gut erreichbar sein und die Kosten überschaubar bleiben. Wahrschenlich möchten Sie die Vertretungskraft kennen, ihr vertrauen können und sie sympathisch finden.
Der Tagespflegeperson, die Ihr Kind aufnimmt, ist es wichtig, dass sich Ihr Kind gut in die bestehende Gruppe einfügen kann, dass Alter und Betreuungszeiten zu ihrem Angebot passen und auch die Bezahlung stimmt. Schließlich bedeutet der Gast auch Aufregung für die gesamte Gruppe.
Die ausfallenden Tagespflegeperson hat das Interesse möglichst zügig alle betroffenen Eltern zu informieren und nicht mehr viel regeln zu müssen, sondern sich um den Grund des Ausfalls (meist ihre eigene Erkrankung) zu kümmern. Sie hat ein großes Interesse, dass ihr eigenes Vertretungsmodell von den Eltern angenommen oder auf private Netzwerke zurückgegriffen wird, da sie bei Nutzung von Poolkräften keine Entgeltzahlung für den Zeitraum des Ausfalls erhält.
Bitte bedenken Sie, dass die meisten kurzfristigen Ausfälle auf Erkrankungen der Tagespflegepersonen zurückzuführen sind. Sie können einen erheblichen Anteil zur Reduzierung dieser Ausfälle leisten, in dem Sie Ihr infektiös erkranktes Kind zuhause pflegen.
Sie haben Fragen zur Vertretungsregelung?
Dann wenden Sie sich bitte an das Vernetzungsteam des Das FamS:
Birgit Wöllnitz | 0531-120 55 44-2 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Kirsten Brehm | 0531-120 55 44-2 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |